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Jugendmedienschutz im Informationszeitalter

1. September 2010
von Hendrik

…ist das Thema des 6. Bayreuther Forums für Wirtschafts- und Medienrecht. Am 5./6. November wird dort fleißig über Medien, die Jugend und Rechtspolitik debattiert. Die größte Sorge eines Moderators ist ja in der Regel, dass zu viel Harmonie auf seinem Podium ausbricht (und daraufhin das Gähnen im Publikum) – ich bin von diesen Befürchtungen  diesmal frei: In der Abschlussdiskussion am Freitagabend geht es um Jugendmedienschutz, Kinderporno-Sperren und Netzpolizei.

Auf das LG Hamburg ist Verlass

27. August 2010
von Hendrik

LG Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Googles Youtube zurückgewiesen – aber keine Bange, in der Sache bleibt das Gericht hart. Und um der Gema nicht den Mut zu nehmen, schrieb die dortige Pressestelle auch gleich noch eine Einladung in die Pressemitteilung: Doch, doch, in der Sache könnte das schon etwas werden, mit der Unterlassungsklage gegen Youtube.

Diese Frage müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, sofern es den Beteiligten nicht gelingt, sich außergerichtlich zu einigen. Allerdings hat das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht. Es liege nahe, dass die Antragsgegnerin zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe.

Die erste Eskalationsstufe im Kampf um Verantwortlichkeit der auch unter Musikpiraten immer beliebteren Streamingdienste ist damit nur aufgeschoben. Aus der Musikindustrie ist zu hören, dass man sich allmählich wegen der Streaming-Portale sorge. Das ist wohl berechtigt – immerhin hat die mächtigste Zeitung Deutschlands am heutigen Tage einen ganz besonderen „Download der Woche“  im Angebot: Einen kostenlosen Youtube-to-MP3-Konverter.

Der ist durchaus legal. Könnte ja sein, dass man aus dem lustigen Hundevideo mal dringend die Tonspur braucht. Als Hörbuch etwa, wie ein Gesprächspartner aus der Kreativindustrie heute etwas freudlos witzelte. Dass die Gratis-Mucke aus der Glotze inzwischen zu einem Anspruchsdenken geführt hat, die sogar zu Protestsongs inspiriert, zeigt uns Sid, der Liedermacher (< via @sixtus).

Youtube im Kreuzfeuer

27. August 2010
von Hendrik


Heute verkündet das Landgericht Hamburg eine Entscheidung zu Googles Glotze Youtube. Die Gema hat den Videodienst nämlich wegen 600 angeblich illegal genutzter Songtitel auf Unterlassung verklagt. Dabei geht es um Lizenzgebühren und die derzeit auch in den USA mal wieder diskutierte Frage, inwieweit der Videodienst für Inhalte seiner Nutzer geradestehen muss. Die Hintergründe habe ich kürzlich für die NJW aufgeschrieben.

Youtube, Glotze im Zwielicht, NJW Heft 35/2010, S. 16 (PDF)

Google Street View: Kalk, Gips, Zement und eine Schaufel Menschenwürde

13. August 2010

Ich suche grad eine Wohnung. Schon viele Häuserfronten habe ich gesehen, manche fotografiert, schamlos bis ins Mark. Dabei musste ich oft an die schwüle Street View-Debatte denken und stellte fest: Sicherheitshalber sollte ich meine künftigen Nachbarn und Vermieter nach ihrer digitalen Einstellung und dem Stadium der jeweiligen Datenschutzwahnvorstellungen befragen. Wenn ich dereinst nämlich in einem Haus wohnen sollte, dessen Frontansicht unter Berufung auf ausgerechnet die Menschenwürde verpixelt wird, dieses höchsten aller Grundrechte also, dann müsste ich schon aus Scham und Anstand gleich wieder die Kartons packen.

Eigentlich ist es ja grad gar nicht so heiß. Dennoch scheint die Öffentlichkeit einen kollektiven Hitzschlag erlitten zu haben. Hat Google irgendwann mal mitgeteilt, es würde angesichts eines delirierenden Hauseigentümerverbandes oder eines überengagierten Datenschutzbeauftragten ausgerechnet das deutsche Straßennetz übergehen? Nun hieß es, Google Street View kommt – na und? Das ist eigentlich nicht einmal eine News.

Neu ist jedoch, dass die Politik sich offenbar vorbereitet hat – wenn schon nicht durch ein fertiges Lex Google Street View so doch immerhin durch erfolgreiche Gleichschaltungsbemühungen. Zumindest eine unbequeme Quelle wurde nämlich offenbar gestopft: Harald Schmidt nämlich, Geschäftsführer der Zentralen Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Er hatte die Einbrecherfolklore (Kriminelle suchen über Street View Einbruchsziele) mir gegenüber kürzlich als solche enttarnt (enttarnt immerhin für all jene Leser, die diesen Unfug in einer leichtgläubigen Sekunde tatsächlich unter „so wird es wohl sein“ abgeheftet hatten) – nun aber schweigt Schmidt, streicht die Segel, will nichts mehr dazu sagen. Er lässt über seine Angestellte ausrichten, er kommentiere die ganze Sache nicht mehr, man möge bei der Aigner nachhorchen.

Das will ich aber nicht. Ich würde nämlich lieber wissen, was der Bund- und Ländereinbruchsexpertenpolizist zu dieser Sache sagt als, zum Beispiel, Ilse-morgen-verlasse-ich-das-Internet-Aigner. Seine Stellungnahme wäre zudem journalistisch geradezu ein Traum gewesen, widersprüchlich nämlich zu dem, was Schmidts Kollege Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter gerade so geäußert hat. Demnach würden Einbrecher – entgegen Schmidt – nämlich doch über Street View „gefahrlos“ Objekte „ausspähen“ können. Klar, das ist schon praktisch – denn wenn die Knackis direkt hingingen, würde sie ja jeder an der Augenbinde und der Nummer auf der Brust erkennen.

Vielleicht will Schmidt ja auch nur kein Spielverderber sein, quasi dazu gehören. Meinungsvielfalt ist in Sachen Google (um andere Anbieter schert sich ja kein Mensch mehr) offenbar schon wieder out. Man mag es kaum fassen: BDK, Aigner, Bosbach und Co. setzen sich zunehmend durch und scheinen den guten alten, abgewetzten Artikel 1 Grundgesetz erfolgreich in den Häuserputz unterzurühren – als ganz, ganz kleine Münze.

Aber auch ich will kein Spielverderber sein. Soll sich Berlin ruhig an ein Street View-Gesetz setzen, ohne etwa zuvor grundlegende Dinge wie die geradezu aberwitzig überfällige Suchmaschinenhaftung zu konkretisieren oder das Datenschutzrecht zu vereinfachen. Wenn aber demnächst einer der Oberdatenhüter via Street View virtuell durch San Francisco spaziert und wieder einmal – wie bereits inoffiziell eingeräumt – feststellen muss, dass diese ganzen Dinge durchaus Spaß machen und irgendwie nicht so richtig gefährlich wirken, wenn er dann vor sich hinlächelt und schließlich leise schluchzt, weil sein eigener architektonischer Beitrag zum Stadtbild im Gegenzug von Bewohnern San Franciscos leider nicht bestaunt werden kann, er aber vergessen hat, warum er damals so sehr gegen Street View gewettert hatte – von mir bekommt er dann kein Taschentuch gereicht.

Sperrverfügungen aus Schleswig-Holstein: Das „Dementi“ der FDP ist keines

28. Mai 2010
von Hendrik
Das war zu erwarten: Die Nachricht, dass die Koalition in Schleswig-Holstein Sperrverfügungen gegen Internetanbieter einführen möchte, ist inzwischen bis zu Spiegel Online vorgedrungen. Dort äußert sich nun erstmals Kubicki selbst – und rudert zurück.
Am Freitag trat Kubicki dem Gerücht entgegen, er mache sich für das sogenannte Access Blocking stark: Internetsperren seien keine sinnvolle Lösung, teilte er mit. „Eine entsprechende Regelung ist im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen“, so Kubicki weiter.
Dieses „Gerücht“ ist aber entgegen der Formulierung des Spon-Kollegen keines. Es fällt denn auch auf, dass mich von Seiten der FDP keinerlei Anschuldigung erreichte und das Zitat als solches auch nicht verneint wurde. Und selbst die Gefahr eines Missverständnisses hat nach jenem Mittwoch Abend nicht mehr bestanden: Nach dem ich Kubickis öffentliche Antwort („entsprechende Regelung“) verwundert aufgenommen hatte, kam es später zu einem weiteren kurzen Gespräch über bisherige Formen des Access-Blockings: Nämlich das Zugangserschwerungsgesetz (sei ja doch etwas anderes als Einzelverfügungen und ja, der Aufsatz aus der NJW stamme von seiner Frau), Jugendmedienstaatsvertrag (dort sei eine entsprechende Rechtsgrundlage erfolgreich verhindert worden). Herr Arp saß übrigens mit auf dem Podium. Kurzum: Eine Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen stand in dem Entwurf.

Offenbar nimmt die FDP nun allerdings von ihrem Vorhaben Abstand – und das wäre nach allen bisherigen Erfahrungen mit Access-Blocking eine gute Nachricht. Dass die liberale Partei das aber nicht ausdrücklich so sagt, sollte eigentlich niemanden wundern. Dass sich Journalisten von Spiegel Online davon vereinnahmen lassen, überrascht dagegen sehr. Oder auch nicht.

Neue Internet-Sperren aus Schleswig-Holstein?

27. Mai 2010
von Hendrik

„Liberalisieren, Lizenzieren, Legalisieren“, alliteriert Wolfgang Kubicki und: „Kontrollieren und Abkassieren“, ganz wie in Dänemark. Erst fällt das Glücksspielmonopol des Staates und dann werden illegale Wettbewerber aus dem Ausland gesperrt. Schleswig-Holstein will dazu Zugangsblockaden gegen illegale Angebote im Internet einführen.

Begeisterung füllt den „Kieler Kaufmann“ im schmucken Villenviertel Düsternbrook. Hier sitzen an diesem lauen Mittwoch Abend gewichtige Funktionäre, liberale Politiker, ein Spielbank-Betreiber in glänzendem Sacko und sogar ein Sportrechtsprofessor. Schwül-goldenes Ambiente, die Cola für 2,70 Euro und es geht um Millionen für ein aberwitzig verschuldetes Bundesland  - kein Ort für Grundsatzbedenken wegen Sperrverfügungen. Die mauen Einnahmen aus dem derzeitigen Modell ließen sich „verdreifachen“, lockt der Chef der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang Kubicki sein Publikum und wirbt schon jetzt auf Zuspruch aus den anderen Bundesländern. Die Glücksspiel-Einnahmen seien auch dort bisweilen um 10 Millionen Euro gesunken – und das in diesen Zeiten!

Aber wie war das nun mit dem „Kontrollieren“? Wenn in Schleswig-Holstein auf einmal private Wettanbieter befreit von Verboten des Glücksspielstaatsvertrags ins Netz stürmen, werden doch die illegalen Wettbewerber wohl kaum aus Verzweiflung die Stecker aus ihren Servern ziehen. Das Vorbild Dänemark fährt da zweigleisig, erläutert mit leichtem Akzent ein unaufgeregter Anwalt aus dem Königreich: Einerseits sollen die Banken Geldflüsse kontrollieren, um Zahlungen an unlizensierte Anbieter zu stoppen. Und zusätzlich soll – vermutlich, weil die Banken wenig Begeisterung für dieses Modell zeigen werden – die Leitung am Internetzugang gekappt werden können.

Gesetzentwurf am 9. Juni

Access Blocking! Und das sickert nun auch nach Schleswig-Holstein durch, wie Kubicki etwas gepresst bestätigt – eigentlich wolle er nämlich „noch nicht zu viel verraten“, der Gesetzentwurf der Regierungsparteien soll am 9. Juni in Berlin präsentiert werden. Aber eine Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen wie in Dänemark werde es geben.

Kann das sein? Nach einer langwierigen Debatte um eine ähnliche Sperrgrundlage im Jugendmedienstaatsvertrag (inzwischen gestrichen), ungeliebte Stoppschilder gegen Kinderpornografie (ausgesetzt) und – schon etwas länger her – umstrittene Sperrverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung (Rechtsgrundlage im Mediendienstestaatsvertrag entfallen) plant Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein allen Ernstes Zugangssperren gegen illegale Inhalte im Netz?

„Es ist nur eine Krücke“, beschwichtigt Kubicki. Langfristiges Ziel sei nämlich EU-weite Regelung, wonach die Mitgliedsstaaten untereinander Rechtsdurchsetzung versprechen. Das hilft allerdings kaum gegen Anbieter, die nicht innerhalb der EU sitzen, möchte man widersprechen, und verfolgt Brüssel nicht gerade eigene Ideen einer Sperrarchitektur? Doch das Publikum ist nur milde irritiert, es will lieber über das Lotto-Monopol sprechen.

Was sagt seine Frau dazu?

Nun muss man dem in Politik- und Justizkreisen als nicht ungewitzt geltenden Anwalt Kubicki keineswegs die Schattenseiten von Zugangssperren auseinanderklabüstern. Er kennt sie, vor allem, wenn er auf seine Frau hört. „Das Zeitalter der Internet-Zensur hat endgültig begonnen“, resümierte Annette Marbeth-Kubicki in der NJW 2009, 1796. Dort beschreibt sie ausführlich die technischen und rechtlichen Bedenken gegen die eingeführten Zugangssperren gegen Kinderpornografie.

„Vielleicht sollte ich nochmal mit meiner Frau sprechen“, murmelt Kubicki später denn auch am Getränketisch und mustert aufgekratzt die Gäste, die sich im Foyer des „Kieler Kaufmann“ Visitenkarten zustecken.

Das kann eigentlich nie schaden – und noch mehr Krach ist vielleicht sogar dem enfant terrible der Liberalen zuviel.

Mit Google in die New York Times

20. Mai 2010
von Hendrik

Von Alsdorf bei Aachen nach Amerika: Ein einziges Fax bringt den „German Law Student“ Jens Ferner groß raus.

Aufmerksamkeit erregt, wer auf einen möglichst gewaltigen Gong schlägt. Die Entrüstung über Googles Mitschnitt von Inhalten aus ungesicherten Funknetzen hat nun einen ziemlich großen Gong direkt vor die Nase eines Rechtsreferendars geschoben. Jens Ferner aus Alsdorf bei Aachen besah sich die Fakten, schrieb eine Strafanzeige – und schon dröhnte die Nachricht eines Ermittlungsverfahrens gegen den übermächtigen, allwissenden Datenkraken aus Kalifornien durch Internet- und Printmedien, bis in die New York Times: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google!

Nun, zunächst nur gegen unbekannte Mitarbeiter und zudem nur solche von Google Deutschland, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg präzisierte. Dennoch – dem Diplomjuristen Ferner dürften die Ohren noch immer klingeln. Er wird nicht viele Kollegen haben, die noch vor der zweiten Staatsprüfung einen derartigen Medienrummel lostreten. Denn Anwalt ist dieser Ferner nicht, Anwalt ist etwa sein Vater, Dieter Ferner, Inhaber der Kanzlei Ferner Alsdorf – nicht zu verwechseln Ferner und Kollegen, einer anderen Filiale des Juristen-Clans. Doch das kriegen Journalisten schon mal durcheinander. Für die von der New York Times zeigt Ferner allerdings Verständnis. „Erklären Sie mal einem Amerikaner, was ein Referendar ist“, sagt der 32jährige. Jetzt ist er dort „German law student“.

Ermittlungen nur im Kopf

Eigentlich wollte Ferner nur kurz die Rechtslage klären, er spannte im Grunde die Hamburger Staatsanwaltschaft für eine Erläuterung des § 89 Telekommunikationsgesetz ein. Es geht ihm letztlich um die Frage, ob „Schwarz Surfen“ gegen Strafgesetze verstößt. Nun ermitteln Staatsanwälte – doch was nach Hausdurchsuchung und Kreuzverhör klingt, findet zunächst nur im Kopf der objektivsten Behörde der Welt statt: Zunächst geht es nach Angaben des dortigen Behördensprechers nämlich nur um Fragen des objektiven Tatbestands. Wann sind Daten „nichtöffentlich“ im Sinne des von der Staatsanwaltschaft in den Blick genommenen § 202b Strafgesetzbuch? Das Schrifttum meint bisweilen, dass Häppchen aus ungesicherten Funknetzen nicht unter diese Norm Fallen (z.B. Schumann, NStZ 2007, 675, 677).

Ferner, der in der Kanzlei Ferner als wissenschaftlicher Mitarbeiter firmiert und einige Blogs betreibt, muss sich hauptberuflich eigentlich mit den erfahrungsgemäß eher unerquicklichen Arbeitsgemeinschaften des Referendariats herumschlagen. Sein Vater nimmt derweil die Anrufe der Medien entgegen.

Allerdings – er klang am Telefon nicht so, als würde ihn das stören.

Hintergrund: „Google agiert wie gute Physiker“

Wie schon beim ersten, damals eher vermeintlichen Datenskandal, stellt sich auch in diesem Fall die Frage: Ist Google der einzige Sünder? Denn bekanntlich verkarten auch andere Unternehmen in Deutschland WLAN-Netze. Es scheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass auch anderenorts zu viele Informationen angefallen sind. Denn die Frage ist nicht, wie viele Daten gesammelt werden – sondern wie schnell man sie aussortiert. Denn um die Funknetze überhaupt zu identifizieren, muss zunächst ohnehin alles untersucht werden. „Jede Software lädt alle Pakete“, sagt Kristian Köhntopp, Informatiker aus Berlin über die Scan-Programme. „Jeder hat das Problem, dass er Daten nicht sofort herausfiltern kann.“ Zunächst würden alle Datenpakete in den Arbeitsspeicher geladen – egal, ob es sich um Email-Fragmente handelt oder die eigentlich gewünschten Informationen über Funknetze.

Der gebürtige Kieler hält die Aufregung ohnehin für „politisch“: Letztlich habe sich Google verhalten wie „gute Physiker“. Man speichert bei einer aufwändigen Untersuchung erst einmal alles mit – sortiert wird später. Die innerhalb von Fünftelsekunden mitgeschnittenen Datenhäppchen hält er für nichtssagend. Ein Satz aus einer reinen – kleinen – Textmail könnte allerdings schon enthalten sein.

Ganz nebenbei: „Gericht demotiviert Abmahnanwälte“

12. Mai 2010
von Hendrik

„BGH schützt WLAN-Betreiber“ oder „Karlsruhe bremst Freifunker“ – als Jurist hat man seine liebe Müh’ mit guten Überschriften. „X-Gericht stärkt Y-Rechte“ ist der Klassiker, um aus einem im Idealfall schließlich sehr ausgewogenen Richterspruch eine Headline mit Tendenz zu hobeln. Heute ist es wieder einmal schwierig, denn der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil über offene Funknetze eine typische einerseits/andererseits-Entscheidung getroffen.

Einerseits: Wer ein offenes WLAN betreibt, also nach juristischer Diktion eine „Gefahrenquelle“, haftet zwar als „Störer“. Wenn ein Dritter den Zugang nutzt, um aktuelle Songs den Gratisjunkies auf Pirateriebörsen feilzubieten, kann auch der Betreiber als Mittler gerichtlich zur Unterlassung herangezogen werden. Auf diese Gefahr können ihn nach dem nun verkündeten Urteil Anwälte freundlich hinweisen, ihn vulgo „abmahnen“ – dafür bekommen sie Geld und die Plattenindustrie verbreitet Angst und Schrecken. Das OLG Frankfurt hatte den Unterlassungsantrag noch verworfen, da er sich nicht auf eine ausreichend konkrete Verletzungshandlung bezogen habe (Az.: 11 U 52/07).

Andererseits: Der Anschlussinhaber muss immerhin nicht auch noch Ersatz dafür zahlen, dass der Rechteinhaber nun weniger Kompaktdisks verkaufen kann – was im Einzelfall recht teuer werden kann (hier verlangte die Klägerin nur 350 Euro), wenn für jeden Abruf der Piratendatei etwa ein itunes-Song gegengerechnet wird. Das Landgericht Frankfurt war hiervon noch ausgegangen.

„Stärkt“ das nun also die Kreativindustrie? Oder schränkt es die Nutzung offener Netze ein? Schützt es private WLAN-Betreiber vor Schadensersatzansprüchen?

Das eigentlich Bemerkenswerte am WLAN-Urteil ist das ober dictum – das Gericht ist eigentlich fertig mit der Sache, ihm fällt aber noch etwas Wichtiges ein, das es als „nebenbei Gesagtes“ dem Urteil hinzufügt. In diesem Fall nämlich, dass die Abmahnkosten für den Anwalt der Kreativindustrie nach geltendem Recht in einer solchen Konstellation auf 100 Euro begrenzt sind – obwohl diese Regelung für den konkreten Fall noch gar nicht galt. Das kann man nun wie folgt deuten: Auch in Karlsruhe hat man die Beunruhigung über den Abmahn-Wahn offenbar inzwischen vernommen. Vielleicht passt dies:  „Gericht demotiviert Abmahnanwälte“?

(Eine Entscheidung über das „schmarotzende“ – Oberlandesgericht Köln – Geschäftsmodell des WLAN-Sharings à la Fon steht übrigens noch aus – ob der BGH den WLAN-Altruismus dann wohl „stärkt“ oder gar „beerdigt“?)

Nackt: Juristen ohne Worte

6. April 2010
tags:
von Hendrik

Wolf Schneider hat in seiner Karriere viele Journalistenjahrgänge traumatisiert gedrillt: Er ist unerbittlicher Sprachguru und hat natürlich trotzdem nicht mit allem Recht – aber wer mal in einem deutschen Artikel aus den Sechzigern gestöbert hat, weiß Schneiders Plädoyer für einen schnörkellose, klare Sprache zu schätzen. Heute predigt die Stil-Legende zeitgemäß via Videoblog für die SZ. Kürzlich zeigte er sich dort mitleidig gegenüber Psychologen und Soziologen. Die stünden nämlich, würde man sie ihrer sprachlichen Ungetüme entkleiden, reichlich nackt da, Geologen hingegen hätten immerhin noch ihre Steine.

Doch auch hier hat Schneider ein bisschen unrecht: Denn Psychologen und Soziologen haben ohne ihr Wortgeklingel durchaus etwas vorzuweisen. Sie sind nämlich durchs finstere Tal der Statistik geschritten. Sie können Statistikprogramme wie SPSS bedienen und im Idealfall sogar erklären, was der Computer mit den Zahlen gerade anstellt. Am Institut für Psychologie in Kiel treibt es ein Professor (für Mathematik!) besonders schlimm, die Studenten nämlich an den Rand des Wahnsinns – was in der Psychologie nun wieder positive didaktische Nebeneffekte hat. Wer sich da durchgeschlagen hat, kann beim Mikrozensus mitmischen oder die Verkaufszahlen des iPad analysieren.

Nackt steht ohne Worte hingegen allein der Jurist da. So manch ein Rechtstext, ob Urteil oder Schriftsatz, lässt sich auf einfaches und präzises Deutsch herunterbrechen und offenbart damit, dass es mit dem Hexenwerk der Juristen so weit nicht her sein kann. Weswegen die Schwurbelei wohl nirgendwo so verbreitet ist wie in der Justiz. Sprach-Seminare für Anwälte gibt es inzwischen reichlich, auch dem Gesetzgeber und der Verwaltung schauen inzwischen Stilberater auf die Finger.

Doch man muss an der Wurzel ansetzen. Vor zwei Jahren bemühte ich mich an der Universität Hamburg mit dem Kurs „Juratexter“ um besseres Deutsch im Recht, denn schon studentische Rechtsgutachten (immernoch die wichtigste Prüfleistung) sind schrecklich verquast. Um das Lesevergnügen auch an anderen Universitäten ein wenig zu steigern, durfte ich ein paar Überlegungen für die ehrwürdige JuS aufschreiben. Der Beitrag „Die Sprache des Gutachtens“ steht nun auf Seite 288 des April-Hefts.

Jetzt sammle ich für „Die Sprache der Praxis“.

Paragraphenplagen

2. April 2010
von Hendrik

Sagen Sie mal „Internet“. Nochmal: „Internet“. „Internet“. „Internet“. Wenn man ein Wort – „Internet“ – immer wieder vor sich hin sagt – „Internet“ -, scheint es nach kurzer Zeit – „Internet“ – vollkommen sinnentleert. Dasselbe droht nun der Debatte um die unseligen Netzsperren gegen Kinderpornografie. Immerhin, ein bisschen wiegelte in dieser Woche ein heruntergetickerter Kommentar der ZDF-Bloggerin Patricia Wiedemeyer die Netzgemeinde auf: Zwei Klicks, so erklärt sie da zum Fakt, reichten demnach, um auf Kinderpornografie zu gelangen. Was beachtlich bedrohlich klingt. Ich bin mir nicht sicher, ob man mit zwei Klicks überhaupt irgendwelche Pornos findet. Ohne Favoriten. Und sind Zufallsfunde nicht ohnehin ein Mythos? Die Sperren ohnehin leicht zu umgehen? Kinderpornos ohnehin vor allem in P2P-Netzwerken gelagert? So oft gehört, so oft – da wird auch Spon-Autor Chrisitan Stöcker derartig themenmüde, dass er die Debatte kurzerhand als Zeitverschwendung deklariert. Weil ja eh alles bekannt sei. Die mühsam bekehrte deutsche Öffentlichkeit, sie scheint nur noch bedingt abwehrbereit für Brüsseler Pläne, sturmreif geschossen ergibt sie sich wohl bald matt und angeödet den Netzsperren. Netzsperren. Netzsperren. Netzsperren. Klingt auch schon ganz sinnentleert.

Und die Themenmüdigkeit zieht Kreise: Denn das Datenleck bei Facebook, eigentlich Skandal der Woche, fiel unter die Redaktionstische: Seinen 400 Millionen Nutzern hat das Freundesnetzwerk immerhin zeitweilig neue Privatsphäreeinstellungen für die Emailadresse verpasst – nämlich gar keine. Manch einer hat an diesem Tag vielleicht eine sorgsam behütete „gute“ Adresse verloren, eine von denen, die man der Öffentlichkeit allenfalls mit „ät“ oder „Klammeraffe“ preisgibt, wo man sogar das „de“ mit einem ausgeschriebenen PUNKT trennt, um sich Spam vom Hals zu halten. Diese Mühe hat Facebook nun zerstreut wie eine Sandmandala, jeder Adressensammler konnte sich das Allerheiligste krallen und in schattige Datenbanken verschleppen. Vielleicht ist es an der Zeit, netzkommunikativ umzudenken. Sich von der fragilen Email ab- und ganz Facebook zuzuwenden. War das womöglich Ziel der vermeintlich unabsichtlichen Datenpanne? Immerhin schießt Facebook so auch Google ins Knie, denn die Dienste aus Mountainview haben einen gemeinsamen Nexus: die Emailadresse. Aber wie trete ich eigentlich ohne Email einem sozialen Netzwerk bei?

Etwas Halt geben uns in diesen flüchtigen Zeiten vielleicht die guten Nachrichten des Shopjuristen Carsten Föhlisch:  Denn das OLG Hamm bringt seiner Ansicht nach das schnöde immaterielle Filesharing ins Real Life – CD bestellen, Folie ab, Anhören, „versehentlich“ mit itunes einsaugen, zurückschicken, alles kein Problem (sofern man dabei keinen Kopierschutz knackt). Denn „entsiegelt“ im Sinne des Verbraucherrechts hat der Kunde eine CD damit noch nicht, heißt es in Hamm – die Folie schützt vor Schmutz, nicht vor Piraten, da muss es schon etwas Handfesteres sein. Für Freunde des Haptischen kann daher alles nur noch besser werden: Bald bekommen sie ihre bestellten Tonträger vermutlich mit einem abzubröckelndem Wachssiegel oder einer schicken Banderole ausgeliefert – der Musikkonsum, er wird dann endlich wieder feierlich.